Bitte Gerät drehen

MieterPro ist auf dem Smartphone für das Hochformat gemacht. Dreh dein Gerät zurück, um weiterzumachen.

Testbetrieb · Bitte noch nicht nutzen
Vorlagen

Kostenlose Vorlage

Bürgschaftserklärung für die Miete: Vorlage

Wenn das eigene Einkommen dem Vermieter nicht reicht, kann eine dritte Person für die Miete bürgen – oft die Eltern. Hier füllst du die Bürgschaftserklärung aus und speicherst sie als PDF.

  • Kostenlos
  • Ohne Anmeldung
  • Als PDF speichern

Formular

Bürgschaftserklärung

Selbstschuldnerische Bürgschaft für Mietverhältnis

01

Mieter (Hauptmieter)

02

Mietobjekt

03

Bürge / Bürgin

04

Erklärung & Unterschrift des Bürgen

Ich erkläre hiermit rechtsverbindlich, die selbstschuldnerische Bürgschaft für o.g. Mietverbindlichkeiten zu übernehmen. Ich bin mir bewusst, dass ich im Falle des Zahlungsverzuges des Mieters direkt in Anspruch genommen werden kann, ohne dass der Vermieter zuvor den Mieter mahnen muss.

Nie wieder dieselben Angaben abtippen

Mit einem MieterPro-Konto ist diese Vorlage schon ausgefüllt, wenn du sie öffnest. Und für die nächste Wohnung verschickst du SCHUFA, Einkommensnachweise und Anschreiben als fertige Bewerbungsmappe – mit einem Klick.

Was du oben eingetragen hast, steht dann schon in deinem Profil.

  • Kostenlos starten
  • Keine Kreditkarte
  • Dokumente verschlüsselt gespeichert
Kostenloses Konto erstellen

Wofür brauchst du das Dokument?

Mit einer Mietbürgschaft verpflichtet sich der Bürge, für Forderungen aus dem Mietverhältnis einzustehen, wenn der Mieter nicht zahlt. Für Studierende, Auszubildende und Berufseinsteiger ist sie häufig der Weg zur ersten eigenen Wohnung.

Wichtig: Eine Bürgschaft muss schriftlich erklärt werden. Drucke das PDF aus und lass den Bürgen eigenhändig unterschreiben – eine eingescannte oder getippte Unterschrift genügt nicht.

Das gehört hinein

  • Name, Anschrift und Geburtsdatum des Bürgen
  • Name des Mieters und Anschrift der Wohnung
  • Name des Vermieters
  • Höchstbetrag, bis zu dem der Bürge haftet
  • Ort, Datum und eigenhändige Unterschrift des Bürgen

Häufige Fragen

Wer kann für die Miete bürgen?

Jede volljährige Person mit ausreichendem, regelmäßigem Einkommen – meist Eltern oder andere Verwandte. Vermieter verlangen vom Bürgen in der Regel dieselben Nachweise wie vom Mieter: Einkommensnachweise und oft eine SCHUFA-Auskunft.

Bis zu welchem Betrag haftet ein Bürge?

Bei Wohnraum dürfen Mietsicherheiten zusammen grundsätzlich höchstens drei Nettokaltmieten betragen (§ 551 BGB). Kaution und Bürgschaft werden dabei zusammengerechnet. Bietet der Bürge die Bürgschaft von sich aus an, kann anderes gelten – im Zweifel lohnt sich eine Rechtsberatung.

Muss die Bürgschaft im Original vorliegen?

Ja. Die Bürgschaftserklärung braucht die Schriftform (§ 766 BGB), also ein Dokument mit eigenhändiger Unterschrift des Bürgen. Gib dem Vermieter das unterschriebene Original.

Die Vorlagen sind eine Hilfestellung und ersetzen keine Rechtsberatung. Bitte prüfe alle Angaben, bevor du ein Dokument weitergibst.

Weitere Vorlagen für Mieter

Mietbürgschaft Vorlage – Bürgschaftserklärung kostenlos als PDF | MieterPro